Bitcoin – und andere Kryptowährungen – sind für viele Anleger längst zu einem lohnenden Bestandteil ihres Portfolios geworden. Wo dann Gewinne anfallen, will auch der Fiskus etwas abhaben. Deshalb muss man Bitcoin Gewinne versteuern, und zwar nach § 23 des Einkommenssteuergesetzes als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Allerdings gibt es hier Freigrenzen, außerdem wird der persönliche Einkommenssteuersatz zugrunde gelegt, und es gibt Wege, mit denen sich die Bitcoin Steuern umgehen lassen. Wie Bitcoin Gewinne steuerfrei bleiben und welche Besonderheiten etwa für das Mining gelten, wird hier thematisiert.
Hohe Steuern beim Krypto-Handel dezimieren den Gewinn. / Bilderquelle: Thongden Studio/ shutterstock.com
- Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden versteuert als private Veräußerungsgeschäfte
- Veranschlagt wird der persönliche Einkommenssteuersatz
- Nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr fallen keine Bitcoin Steuern an
- Innerhalb eines Jahres nutzen Anleger eine Freigrenze von 600 Euro
Interessantes zum Thema:
Muss ich Bitcoin Gewinne versteuern?
Die wichtigste Frage gilt dem Prinzip, nämlich einer Steuerpflicht auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Und ja, die gibt es – danach geht es um die Details, also wie Bitcoin versteuern. Da Kryptowährungen dem Finanzamt nicht als Währungen gelten, greift eine andere Einstufung.
Demnach werden die Coins und Tokens wie Antiquitäten, Briefmarken oder Gemälde behandelt, als sogenannte „private Veräußerungsgeschäfte“. Auch private Autoverkäufe fallen in diese Kategorie. Sie alle unterliegen der Einkommenssteuer. Dabei wird der persönliche Einkommenssteuersatz zugrunde gelegt – und der richtet sich nach:
- der Höhe des Einkommens
- der eigenen Steuerklasse
Die Höhe der Einkommenssteuer ist in der Regel progressiv, hängt also vom Umfang des jährlichen Einkommens und dem familiären Status ab. Wer seinen Einkommenssteuersatz kennt, weiß damit also auch gleich, welche Steuern auf potenzielle Krypto-Gewinne anfallen. Häufig liegt der Steuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer auf Wertpapiergewinne, die pauschal zunächst mit 25 Prozent angesetzt wird.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die sogenannte Haltedauer der Assets. Denn Steuern auf Bitcoin werden nur dann fällig, wenn die jeweilige Kryptowährung nicht mindestens ein Jahr gehalten wurde. Sprich: Ab dem 366. Tag nach der Anschaffung der Coins ist der Bitcoin Gewinn steuerfrei!
Steuer Kosten berechnen und den Gewinn ermitteln./ Bilderquelle: kelvn/ shutterstock.com
Was gilt als „privates Veräußerungsgeschäft“?
Gut zu wissen für Krypto-Trader und Investoren ist auf jeden Fall, welche Transaktionen als private Veräußerungen gelten. Vorab gesagt – der Kauf von Kryptowährungen, deren Verschiebung in ein eigenes Wallet oder von einem eigenen Wallet zum anderen stellt keine solche Veräußerung dar. Steuerlich relevant – innerhalb der Jahresfrist – sind hingegen folgende Transaktionen:
- Kauf von Waren oder Dienstleistungen gegen Kryptowährung
- Verkauf der Coins gegen Fiatgeld
- Tausch von Bitcoin und anderen Coins gegen andere Kryptowährungen.
Steuerlich von Interesse ist also nicht nur Gewinn, der in Fiatwährung messbar ist. Erfasst werden auch Käufe etwa im E-Commerce, bei denen Kryptowährungen gewinnbringend genutzt wurden.
Vor allem der dritte Punkt wird gern unterschätzt – da hier keine greifbaren Gewinne in Euro oder anderen Fiatwährungen generiert werden. Dennoch ist der Handel über eine Exchange nur mit Krypto-Assets auf jeden Fall steuerpflichtig. Wer die erzielten Gewinne nicht angibt, und sei es aus Unkenntnis, begeht Steuerhinterziehung.
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Neben dem eigenen Einkommenssteuersatz ist für Anleger natürlich von Interesse, wie die tatsächliche Höhe eines Bitcoin-Gewinns berechnet wird. Als Gewinn sieht das Finanzamt den Betrag an, der nach einem Verkauf übrig bleibt, wenn der Kaufpreis und weitere Kosten abgezogen werden.
Von beträchtlicher Bedeutung ist neben der Berechnung des Gewinns auch die Berechnung der Haltedauer, denn hier lassen sich zwei Verfahren nutzen. Dass sie eine Rolle spielen, wird durch die Tatsache bedingt, dass Anleger mit einer Haltedauer von mehr als einem Jahr Bitcoin Steuern umgehen.
Gleichzeitig kaufen und verkaufen versierte Krypto-Investoren ständig Coins und Tokens – daher muss nachgehalten werden, wann diese Käufe und Verkäufe stattfinden. Auch eine Rückfrage beim Finanzamt, wie die Haltedauer ermittelt wird, ist mehr als sinnvoll.
- FiFo oder First in First out: Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass Coins, die zuerst gekauft wurden, als erste verkauft werden. Die Haltedauer wird also auf der Basis des am weitesten zurückliegenden Kaufs ermittelt.
- LiFo oder Last in First out: In diesem Fall ist unterstellt, dass die letzten Erwerbungen als erste verkauft wurden.
Finanzämter legen in der Regel das FiFo-Verfahren zugrunde. Anleger können ihrerseits für eine der beiden Berechnungsmethoden entscheiden – ist die Entscheidung allerdings gefallen, gilt sie für alle zukünftigen Steuererklärungen und erfordert eine gründliche eigene Buchführung.
Digitale Währungen generieren nicht nur Gewinne. Die entstehenden Kosten müssen berücksichtigt werden./ Bilderquelle: GaudiLab/ shutterstock.com
Freigrenze für Steuern: Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerfrei veräußern
Auch bei Verkäufen innerhalb eines Jahres lässt sich eine Bitcoin Steuer umgehen – dafür gibt es sogenannte Freigrenzen. Für private Veräußerungsgeschäfte können Anleger eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr geltend machen – allerdings gilt diese für alle privaten Veräußerungen, also auch für den Verkauf eines Gemäldes oder einer Antiquität.
Allerdings sollten Anleger wissen, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Freigrenze und dem Freibetrag, der auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird. Während der Freibetrag von 801 Euro pro Person für jeden Anleger steuerfrei ist, sofern er bei der eigenen Bank geltend gemacht wird, ist die Freigrenze eine Grenze, die den Übergang zur Steuerpflicht markiert. Ein Bitcoin versteuern Beispiel demonstriert dies:
- Bitcoin Gewinn vor Steuern 550 Euro – der Gewinn ist steuerfrei
- Bitcoin Gewinn vor Steuern 610 Euro – in diesem Fall muss man den gesamten Bitcoin Gewinn versteuern
Es ist also nicht so, dass die 600 Euro vom Gewinn abgezogen werden und steuerfrei bleiben, wie es bei Freibeträgen der Fall ist! Wird die Freigrenze überschritten, muss man nach dem Bitcoin verkaufen Steuern zahlen, und zwar auf den vollständigen Gewinn.
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Um einen Bitcoin Gewinn versteuern zu können, muss dieser in einer speziellen Anlage zur Einkommenssteuererklärung angeführt werden – dies ist die Anlage SO, die privaten Veräußerungsgeschäften und den damit erzielten Renditen vorbehalten ist.
Die Anlage erfasst allerdings keine steuerfreien Gewinne. Deshalb möchte es das Finanzamt im Einzelfall durchaus genauer wissen und verlangt nach Nachweisen zu den getätigten Käufen und Verkäufen. Diese Belege, mit denen eine korrekte Versteuerung dokumentiert werden kann, sind leicht zu erbringen, wenn Anleger ihre Transaktionen festhalten.
Wer in größerem Umfang mit Kryptowährungen wie Bitcoin handelt und dabei sehr erfolgreich ist, tut gut daran, sich an einen Steuerberater zu wenden, der auf diesem Gebiet Erfahrungen hat.
Versteckte Kosten liegen bei den Steuern. Jetzt Steuervorteile nutzen und sparen./ Bilderquelle: Andy.LIU/ shutterstock.com
Mildernde Umstände beim Bitcoin versteuern Deutschland
Beim persönlichen Einkommenssteuersatz und der Versteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen haben Anleger weitere Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Eine davon ist das Führen eines Verlusttopfes. Wer seine Bitcoin und andere Coins mit Verlust verkauft, kann diese Verluste gegen die Gewinne aufrechnen – immer vorausgesetzt, der Verkauf erfolgt innerhalb der einjährigen Haltefrist.
Ist das Ergebnis für ein Steuerjahr ein Verlustgeschäft, können diese Verluste auch auf die Zukunft veranschlagt werden und damit spätere Belastungen zu reduzieren. Hier kommt es auf formale Korrektheit an, ein weiterer Grund, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Als hilfreich erweist es sich außerdem, für jede Kryptowährung ein eigenes Wallet zu führen und unter Umständen sogar zwischen Wallets für langfristige Anlage und solche für kurzfristigen Gebrauch zu unterscheiden. Wer so vorgeht, kann – durch gezieltes Ausschöpfen des FiFo-Systems – ebenfalls einiges an Bitcoin Steuern sparen.
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Wer seine Gewinne nicht durch die Spekulation auf Kryptowährungen erzielt, sondern durch Mining, unterliegt ebenfalls der Steuerpflicht. Als Mining wird die Validierung von Transaktionen bzw. Datenblöcken bezeichnet, für die ein Miner Rechenleistung aufwendet und dementsprechend vergütet wird.
Dieses Mining kann durchaus als gewerbliche Tätigkeit gelten, mit entsprechenden Folgen für die Besteuerung der Gewinne. Eine gewerbliche Tätigkeit wird vorausgesetzt, wenn diese Aspekte geltend gemacht werden können:
- Dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnabsicht
- Selbstständige Arbeit
- Teilnahme am wirtschaftlichen Austausch
Wer die genannten Punkte bejaht, muss bei seinem zuständigen Gewerbeamt einen sogenannten Gewerbeschein beantragen und zahlt auch Gewerbesteuer – hier gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro. Wie das Mining dann besteuert wird, hängt auch davon ab, wie ein Miner seiner Tätigkeit nachgeht.
- Selbstständiges Mining als Einzelperson wird als gewerbliche Tätigkeit betrachtet und entsprechend besteuert.
- Die Teilnahme an einem Mining-Pool kann wahlweise als Gewerbebetrieb oder als Einnahme aus Leistungen veranschlagt werden.
- Cloud-Mining erfüllt die Voraussetzungen für ein Gewerbe nicht und wird daher als „sonstige Einkünfte“ aus Leistungen bewertet. Überdies kommt beim Cloud-Mining auch ein Aspekt einer Kapitalanlage ins Spiel.
Wer in größerem Umfang Mining betreibt, sollte also auf jeden Fall eine steuerliche Beratung nutzen und sich vergegenwärtigen, dass damit auch das zuständige Finanzamt vielleicht Neuland betritt.
Bitcoin Mining unterliegt ebenfalls der Steuerpflicht/ Bilderquelle: Ksw Photographer/ shutterstock.com
Bitcoin Steuern beim CFD-Trading
Wer keine physischen Käufe und Verkäufe tätigt, erzielt unter Umständen dennoch Bitcoin Gewinne – wenn auch anderer Art. Möglich machen es Derivate auf die Kurse von Kryptowährungen, wie sie immer mehr Banken und Broker ihren Kunden anbieten.
Mit CFDs, kurz für Contracts for Difference, können Trader über kurze Zeiträume an der Wertentwicklung ausgewählter Assets teilhaben – das gilt auch für Kryptowährungen. Ein Blockchain-Client oder ein Wallet sind nicht notwendig, gehandelt wird über ein Handelskonto bei einem Broker.
Die erzielten Gewinne unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht – allerdings sind dies Gewinne aus Kapitalgeschäften, hier fällt also die Abgeltungssteuer an. Sie liegt bei 25 Prozent des Gewinns, zuzüglich Kirchensteuer und Soli. Beim Handel über einen deutschen Finanzdienstleister wird diese Steuer automatisch abgeführt. Im Gegensatz zum Versteuern von Bitcoin-Gewinnen aus physischen Transaktionen muss ein Anleger hier nicht tätig werden.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, sich einen Teil der Steuern zurückzuholen – etwa durch das Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags, durch das Führen eines Verlusttopfes und im Einzelfall durch das Geltendmachen des persönlichen Einkommenssteuersatzes. Auch in diesem Fall kann ein kompetenter Steuerberater weiterhelfen.
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Muss ich meine Bitcoin Gewinne versteuern? In der Regel lässt sich diese Frage bejahen, es gelten jedoch Ausnahmen, die Anleger und Trader kennen und nutzen sollten. Dazu gehört die Freigrenze von 600 Euro – wird sie bei Transaktionen innerhalb eines Jahres nicht überschritten, bleiben die Gewinne steuerfrei.
Und wer seine Coins mindestens ein Jahr vorgehalten hat, bleibt beim Bitcoin verkaufen steuerfrei – egal wie hoch die Rendite ausfällt. Denn die Coins und Tokens werden nicht als Zahlungsmittel betrachtet, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter, und unterliegen daher privaten Veräußerungsgeschäften.
Verluste sollten innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerlich geltend gemacht werden./ Bilderquelle: LStockStudio/ shutterstock.com
Da Krypto-Anleger sehr individuelle Strategien entwickeln, lohnt es sich, die eigene Situation zu evaluieren und dabei auch die Hilfe eines einschlägig erfahrenen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen – so lassen sich weitere Möglichkeiten wie das Führen eines Verlusttopfes und auch die steuerlich korrekte Behandlung von Krypto-Mining ausloten und realisieren.
Ebenfalls steuerpflichtig sind Bitcoin Gewinne aus anderen Investitionen – etwa aus dem Daytrading mithilfe von CFDs. Hier wird jedoch eine andere Steuer, nämlich die Abgeltungssteuer, und ein anderes Verfahren angesetzt.
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