Devisenkurssicherung – So können Sie sich vor Währungsrisiken schützen!

Kursschwankungen am Devisenmarkt

Die Devisenkurse am heutigen Markt unterliegen oft erheblichen Schwankungen. Dies konnte man am deutlichsten am 15. Januar 2015 erleben, als die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro aufgehoben hat.

Der Euro sank nach diesem Entschluss zeitweise um mehr als 28 Prozent auf 0,86 Franken. Abgesehen von solchen denkwürdigen Augenblicken an der Börse sind Kursschwankungen etwas vollkommen Alltägliches und Normales. Das sogenannte Floating beschreibt beispielsweise die frei schwankenden Wechselkurse, die an den Devisenbörsen aufgrund von Angebot und Nachfrage ermittelt werden.

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Wie kann man sich vor Währungsschwankungen schützen?

Aufgrund dieser Tatsachen ist es für viele Marktteilnehmer wichtig sich durch Devisenkurssicherung, auch Wechselkurssicherung oder Devisenhedge genannt, vor den Schwankungen einer Währung zu schützen. Ziel dabei ist meist, lediglich die Verluste, die sich durch Auf- und Abwertung einer Währung ergeben, zu vermeiden. Erst neuerdings versuchen größere Konzerne durch mehr Flexibilität in der Kursabsicherung auch eventuelle Gewinne für sich zu partizipieren.

Devisenkurssicherung

Möglichkeiten der Absicherung für ausländische Unternehmen

Viele internationale Unternehmen können Auslandsgeschäfte nicht in inländischer Währung abschließen und unterliegen deshalb einem Fremdwährungsrisiko, auch FX-Risiko genannt.

Das Fremdwährungsrisiko ergibt sich, wenn ein Unternehmen z.B. Fremdwährung besitzt und diese während der Durchführung von Auslandsgeschäften an Wert verliert.

Um dieses Risiko zu ermitteln werden meist zwei Szenarien durchgespielt. Es wird die Auswirkung eines Fremdwährungskursrückgangs, das Fallen des Kurses, und die Auswirkung eines Fremdwährungskursanstiegs, das Steigen des Kurses, auf den Nettoinventarwert (NIW), engl. Net Asset Value (NAV), des Unternehmens durchgespielt.

Der NIW ergibt sich aus der Summe aller bewerteten Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten. Die Wahl des Faktors, in dem die zu erwartenden Kursschwankungen ausgedrückt werden, unterscheidet sich je nach Währung und Prognose. Mit komplexen Rechenbeispielen bestimmen so Unternehmen das Fremdwährungsrisiko und suchen auf Grundlage dieses Wertes die für sie ökonomischste Form der Devisenkurssicherung.

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Wer hat Kurssicherungsbedarf und welche Gründe kann es dafür noch geben?

Auf der einen Seite stehen Exporteure oder Gläubiger, die einen Geldeingang in fremder Währung erwarten und befürchten, dass dieser an Wert verliert. Dem gegenüber stehen Importeure oder Schuldner, die Verbindlichkeiten in einer fremden Währung begleichen müssen und befürchten, dass die Fremdwährung an Wert gewinnt.

Die Gründe für eine Devisenkurssicherung sind in beiden Fällen unterschiedlich: der Exporteur (bzw. Gläubiger) hat Angst vor einer Gewinnminimierung und der Importeur (bzw. Schuldner) hat Angst vor einer Kostensteigerung. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kurssicherung umfassen in jedem Fall den Geldbetrag, das gewählte Instrument der Sicherung, den Startzeitpunkt und den Zeitraum.

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Arten von Devisenkurssicherung

In diesem Text werden vier Arten von Wechselkurssicherungen unterschieden. An erster Stelle steht die bedeutsamste Möglichkeit.

die geschäftliche Transaktion

Unter dieser Art der Sicherung werden Devisentermingeschäfte, -optionen und Fremdwährungskonten zusammengefasst. Devisentermingeschäfte beschreiben eine passive und statische Form der Absicherung. Es wird ein fester Kalkulationskurs über eine bestimmte Laufzeit gesichert. Vorteil bei dieser Variante ist, dass keine Kosten beim Abschluss entstehen, der Nachteil besteht jedoch in der Tatsache, dass keine Chance mehr besteht an einer vorteilhaften Kursschwankung zu profitieren.

Devisenoptionen sind im Gegensatz dazu dynamisch und können aktiv gesteuert werden. Diese gewonnene Flexibilität ist wegen den Schwankungen am Markt sehr wichtig. Man erkauft sich i.d.R. mit Geld oder Prämien Zeit, um dann am Ende der Laufzeit die Option zu haben zu einem vorher festgelegten Kurs die Währung zu tauschen. Man bestimmt somit eine fixe Laufzeit und einen Basispreis. Das erhöht natürlich die Chancen, geht aber mit Mehrkosten am Startzeitpunkt einher.

Eine Alternative zu diesen zwei Möglichkeiten bietet die „Sicherung mit Eintrittswahlrecht“. Diese Variante wird an einem Beispiel verdeutlicht: Ein Unternehmen erwartet in 12 Monaten einen Eingang in Britisch Pfund. Dieser soll nun gegen Kursschwankungen abgesichert werden. Bei Abschluss ist eine Prämie von 1,30 % des Euro Gegenwertes zu leisten. Diese ist wesentlich geringer als bei einer reinen Devisenoption.

Nach 9 Monaten hat das Unternehmen nun die Möglichkeit ihr Eintrittswahlrecht in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht, indem eine zweite Prämie in Höhe von 4,1 % des Euro Gegenwertes bezahlt werden muss. Das jetzt abgeschlossene Geschäft entspricht einer Devisenoption mit einem vereinbarten Basispreis (z.B. 0,7358 GBP/EUR) und einer Restlaufzeit von 3 Monaten. Es wird jedoch nur dann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, wenn die zweite Prämie günstiger ist als eine vergleichbare Devisenoption am Markt.

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Vertraglich vereinbarte Kurssicherungsmaßnahmen

Als nächstes zu nennen sind vertraglich vereinbarte Kurssicherungsmaßnahmen, z.B. Kurssicherungsklauseln. Der ursprünglich im Vertrag genannte Preis wird auf der Grundlage eines zukünftig notierten Wechselkurses umbewertet. So werden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesichert.

Wechselkursversicherung

Die dritte Art der Sicherung ist die Wechselkursversicherung, auch Kursverlustversicherung. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Ausfuhrkreditversicherung der BRD. Um diese Versicherung abschließen zu können muss der Exporteur nachweisen, dass der Vertrag nur in Fremdwährung abgeschlossen werden konnte. Gegen eine Prämienzahlung übernimmt die Versicherung das Wechselkursrisiko.

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Sonderformen der Kurssicherung

Abschließend wird noch kurz auf Sonderformen der Kurssicherung eingegangen. Darunter fallen z.B. „Leading“ und „Lagging“ oder Forderungsverkäufe (Faktoring). Bei erstgenannten handelt es sich um eine Terminstrategie, welche besonders im Konzernrechnungswesen zur Steuerung von Fremdwährungsgewinnen gebraucht wird. Unter „Leading“ versteht man eine besonders frühe Zahlung, und unter „Lagging“ eine Zahlungsverzögerung.

Faktoring ist eine Finanzdiestleistung und hat erst in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Ein Finanzinstitut, der Faktor, kauft von seinen Kunden Geldforderungen an Drittschuldner an.

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